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179_1945 AT

179. Kundmachung: Aufhebung der deutschen Rechtsvorschriften über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates (27. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches).

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 179. Kundmachung: Aufhebung der deutschen Rechtsvorschriften über die Behandlung von Vermögen der Angehörigen des ehemaligen polnischen Staates (27. Kundmachung über die Aufhebung von Rechtsvorschriften des Deutschen Reiches).

Die Provisorische Staatsregierung stellt im

Sinne des § 1, Abs. (2), des Verfassungsgesetzes

vom 1. Mai 1945, St. G. Bl. Nr. 6, über die

Wiederherstellung des Rechtslebens in Österreich

(Rechts-Überleitungsgesetz — R-ÜG.) fest

Die Verordnung über die Behandlung von

Vermögen der Angehörigen des ehemaligen

polnischem Staates vom 17. September 1940,

Deutsches R. G. Bl. I S. 1270, mit den Durchführungsverordnungen

vom 15. Mai 1942, Deutsches

R. G. Bl. I S. 331, und vom 29. Februar

1944, Deutsches R. G. Bl. I S. 61, ist für den Bereich

der Republik Österreich mit 27. April 1945

außer Wirksamkeit getreten.

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