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178_1991 AT

178. Kundmachung: Aufhebung des § 302 der Exekutionsordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 178. Kundmachung: Aufhebung des § 302 der Exekutionsordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 1. März 1991, G 189/90-7, dem Bundeskanzler

zugestellt am 20. März 1991, § 302 der

Exekutionsordnung, RGBl. Nr. 79/1896, in der

Fassung der Kundmachung des Bundeskanzlers

BGBl. Nr. 280/1990 als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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