178_1987
AT
178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen
1987_178_0 178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen
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Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten
Königreiches und der Sowjetunion haben
folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunden oder Kontinuitätserklärungen
zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung,
Herstellung und Lagerung bakteriologischer
(biologischer) Waffen und von Toxinwaffen
sowie die Vernichtung solcher Waffen (BGBl.
Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches
BGBl. Nr. 705/1986) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittturkunde oder Kontinuitätserklärung
Bahamas 26. November 1986
Belize 20. Oktober 1986
Demokratische
Volksrepublik Korea 13. März 1987
Sri Lanka 18. November 1986
Sankt Lucia 26. November 1986