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178_1987 AT

178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 178. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie die Vernichtung solcher Waffen

Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten

Königreiches und der Sowjetunion haben

folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunden oder Kontinuitätserklärungen

zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung,

Herstellung und Lagerung bakteriologischer

(biologischer) Waffen und von Toxinwaffen

sowie die Vernichtung solcher Waffen (BGBl.

Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereiches

BGBl. Nr. 705/1986) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung der Ratifikations- bzw. Beitrittturkunde oder Kontinuitätserklärung

Bahamas 26. November 1986

Belize 20. Oktober 1986

Demokratische

Volksrepublik Korea 13. März 1987

Sri Lanka 18. November 1986

Sankt Lucia 26. November 1986

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