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178_1982 AT

178. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 178. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements

für Auswärtige Angelegenheiten hat Portugal

am 28. Jänner 1982 seine Beitrittsurkunde zum

Übereinkommen über die Erteilung gewisser für

das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern

(BGBl. Nr. 275/1965, letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl.

Nr. 245/1975) hinterlegt. Das Übereinkommen ist

gemäß seinem Artikel 11 für Portugal am 27. Feber

1982 in Kraft getreten.

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