178_1982
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178. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 178. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
1982_178_0 178. Kundmachung: Beitritt Portugals zum Übereinkommen über die Erteilung gewisser für das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
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Nach Mitteilung des Eidgenössischen Departements
für Auswärtige Angelegenheiten hat Portugal
am 28. Jänner 1982 seine Beitrittsurkunde zum
Übereinkommen über die Erteilung gewisser für
das Ausland bestimmter Auszüge aus Personenstandsbüchern
(BGBl. Nr. 275/1965, letzte Kundmachung
betreffend den Geltungsbereich BGBl.
Nr. 245/1975) hinterlegt. Das Übereinkommen ist
gemäß seinem Artikel 11 für Portugal am 27. Feber
1982 in Kraft getreten.