178. Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend Sichtvermerke für Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)
Gesetzestext (1 Artikel)
No. 140/1976
Die Österreichische Botschaft bezeugt dem
Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der
UdSSR ihre Achtung und beehrt sich, unter Hinweis
auf die Schlußakte der Konferenz für Sicherheit
und Zusammenarbeit in Europa vorzuschlagen,
daß Sichtvermerke, die von den zuständigen
österreichischen Behörden an in Österreich ständig
akkreditierte sowjetische Journalisten sowie
für deren Familienangehörige gemäß dem österreichischen
Paßgesetz ausgestellt werden, ab
1. Mai 1976 mit einjähriger Gültigkeitsdauer und
für mehrmalige Ein- und Ausreisen zur Ausstellung
gelangen und daß, beginnend mit demselben
Datum, die zuständigen sowjetischen Behörden
gleichartige Sichtvermerke für in der UdSSR
ständig akkreditierte österreichische Journalisten
sowie deren Familienangehörige erteilen.
Falls das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der UdSSR mit diesem Vorschlag einverstanden
ist, beehrt sich die Botschaft vorzuschlagen,
daß diese Note und die zustimmende
Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige
Angelegenheiten der UdSSR ein Übereinkommen
zwischen den zuständigen Behörden der beiden
Staaten bilden, welches am sechzigsten Tage nach
der Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.
Die Österreichische Botschaft benützt auch
diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der UdSSR die Versicherung
ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu
erneuern.
Moskau, am 1. März 1976
An das
Ministerium für Auswärtige
Angelegenheiten der UdSSR
Moskau
(Übersetzung)
No. 1
Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten
der UdSSR bezeugt der Österreichischen
Botschaft in der UdSSR seine Hochachtung und
beehrt sich, unter Bestätigung des Erhalts der
Note der Botschaft Nr. 140 vom 1. März 1976,
betreffend die Frage der Ausstellung von Mehrfachvisa
an sowjetische Journalisten auf der
Grundlage der Reziprozität folgendes mitzuteilen.
Im Hinblick auf die Bestimmungen der Schlußakte
der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit
in Europa beabsichtigt die sowjetische
Seite ab 1. Mai 1976 Österreichischen Journalisten,
die ständig in der UdSSR akkreditiert sind, sowie
deren Familienangehörige Sichtvermerke zur
mehrmaligen Ein- und Ausreise mit Gültigkeitsdauer
bis zu einem Jahr zu erteilen.
Das Ministerium wird die oberwähnte Note
der Botschaft sowie die vorliegende Note als
Vereinbarung zwischen beiden Seiten in dieser
Frage betrachten.
Moskau, am 1. März 1976
An die
Österreichische Botschaft
Moskau