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178_1976 AT

178. Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend Sichtvermerke für Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 178. Übereinkommen zwischen der Republik Österreich und der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken betreffend Sichtvermerke für Journalisten und deren Familienangehörige (Notenwechsel)

No. 140/1976

Die Österreichische Botschaft bezeugt dem

Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten der

UdSSR ihre Achtung und beehrt sich, unter Hinweis

auf die Schlußakte der Konferenz für Sicherheit

und Zusammenarbeit in Europa vorzuschlagen,

daß Sichtvermerke, die von den zuständigen

österreichischen Behörden an in Österreich ständig

akkreditierte sowjetische Journalisten sowie

für deren Familienangehörige gemäß dem österreichischen

Paßgesetz ausgestellt werden, ab

1. Mai 1976 mit einjähriger Gültigkeitsdauer und

für mehrmalige Ein- und Ausreisen zur Ausstellung

gelangen und daß, beginnend mit demselben

Datum, die zuständigen sowjetischen Behörden

gleichartige Sichtvermerke für in der UdSSR

ständig akkreditierte österreichische Journalisten

sowie deren Familienangehörige erteilen.

Falls das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der UdSSR mit diesem Vorschlag einverstanden

ist, beehrt sich die Botschaft vorzuschlagen,

daß diese Note und die zustimmende

Antwortnote des Ministeriums für Auswärtige

Angelegenheiten der UdSSR ein Übereinkommen

zwischen den zuständigen Behörden der beiden

Staaten bilden, welches am sechzigsten Tage nach

der Vornahme des Notenwechsels in Kraft tritt.

Die Österreichische Botschaft benützt auch

diese Gelegenheit, dem Ministerium für Auswärtige

Angelegenheiten der UdSSR die Versicherung

ihrer ausgezeichneten Hochachtung zu

erneuern.

Moskau, am 1. März 1976

An das

Ministerium für Auswärtige

Angelegenheiten der UdSSR

Moskau

(Übersetzung)

No. 1

Das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten

der UdSSR bezeugt der Österreichischen

Botschaft in der UdSSR seine Hochachtung und

beehrt sich, unter Bestätigung des Erhalts der

Note der Botschaft Nr. 140 vom 1. März 1976,

betreffend die Frage der Ausstellung von Mehrfachvisa

an sowjetische Journalisten auf der

Grundlage der Reziprozität folgendes mitzuteilen.

Im Hinblick auf die Bestimmungen der Schlußakte

der Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit

in Europa beabsichtigt die sowjetische

Seite ab 1. Mai 1976 Österreichischen Journalisten,

die ständig in der UdSSR akkreditiert sind, sowie

deren Familienangehörige Sichtvermerke zur

mehrmaligen Ein- und Ausreise mit Gültigkeitsdauer

bis zu einem Jahr zu erteilen.

Das Ministerium wird die oberwähnte Note

der Botschaft sowie die vorliegende Note als

Vereinbarung zwischen beiden Seiten in dieser

Frage betrachten.

Moskau, am 1. März 1976

An die

Österreichische Botschaft

Moskau

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