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178_1968 AT

178. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 178. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung

Auf Grund des § 75 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,

BGBl. Nr. 189/1955, wird

verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministeriums für

soziale Verwaltung vom 16. Dezember 1959,

BGBl. Nr. 287, über die Einbeziehung weiterer

Gruppen von Personen in die Krankenversicherung,

in der Fassung der Verordnungen BGBl.

Nr. 40/1961 und BGBl. Nr. 171/1964, wird abgeändert

wie folgt

Im § 5 Abs. 1 ist der Betrag von 50 S durch

den Betrag von 60 S zu ersetzen.

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1968 in

Wirksamkeit.

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