178_1968
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178. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 178. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung
1968_178_0 178. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung
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Auf Grund des § 75 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
BGBl. Nr. 189/1955, wird
verordnet
Artikel I
Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung vom 16. Dezember 1959,
BGBl. Nr. 287, über die Einbeziehung weiterer
Gruppen von Personen in die Krankenversicherung,
in der Fassung der Verordnungen BGBl.
Nr. 40/1961 und BGBl. Nr. 171/1964, wird abgeändert
wie folgt
Im § 5 Abs. 1 ist der Betrag von 50 S durch
den Betrag von 60 S zu ersetzen.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1968 in
Wirksamkeit.