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178_1967 AT

178. Kundmachung: Annahme der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Frankreich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 178. Kundmachung: Annahme der Vereinbarung über die Anwendung des Europäischen Übereinkommens über die internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit durch Frankreich

Nach Mitteilung des Generalsekretariats des

Europarates hat Frankreich seine Annahmeurkunde

zur Vereinbarung über die Anwendung

des Europäischen Übereinkommens über die

internationale Handelsschiedsgerichtsbarkeit,

BGBl. Nr. 19/1965, am 30. November 1966 hinterlegt.

Die vorliegende Vereinbarung ist gemäß ihrem

Artikel 2 Absatz 3 im Zusammenhalt mit Artikel

4 für Frankreich am 16. März 1967 in Kraft

getreten.

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