177_1956
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177. Bundesgesetz: Einkommensteuernovelle 1956.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 177. Bundesgesetz: Einkommensteuernovelle 1956.
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Im § 10 Abs. 1 2. 3 des Einkommensteuergesetzes
1953, BGBl. Nr. 1/1954, in der Fassung
des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1954, BGBl.
Nr. 181, ist nach dem letzten Wort des ersten
Satzes an Stelle des Punktes ein Beistrich zu
setzen. Nach dem Beistrich sind folgende Worte
einzufügen: „wobei es gleichgültig ist, ob der
Wohnraum dem Wohnungswerber nur in Nutzung
gegeben oder ob ihm eine Kaufanwartschaft
eingeräumt wird."
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.