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177_1956 AT

177. Bundesgesetz: Einkommensteuernovelle 1956.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 177. Bundesgesetz: Einkommensteuernovelle 1956.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im § 10 Abs. 1 2. 3 des Einkommensteuergesetzes

1953, BGBl. Nr. 1/1954, in der Fassung

des Bundesgesetzes vom 6. Juli 1954, BGBl.

Nr. 181, ist nach dem letzten Wort des ersten

Satzes an Stelle des Punktes ein Beistrich zu

setzen. Nach dem Beistrich sind folgende Worte

einzufügen: „wobei es gleichgültig ist, ob der

Wohnraum dem Wohnungswerber nur in Nutzung

gegeben oder ob ihm eine Kaufanwartschaft

eingeräumt wird."

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen betraut.

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