176_1993
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176. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 176. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
1993_176_0 176. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und Hochschulzeugnisse
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee auf seiner
484. Tagung der Ministerdelegierten des Europarats die ausdrückliche Erklärung der Slowakei und der Tschechischen Republik, sich an das Europäische Abkommen über die Gleichwertigkeit der akademischen Grade und HochschulzeugnisseKundgemacht in BGBl. Nr. 143/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 706/1992., dem die Tschechoslowakei als Vertragspartei angehörte, gebunden zu erachten, zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß die Slowakei und die Tschechische Republik rückwirkend mit 1. Jänner 1993 Vertragsparteien dieses Abkommens sind.