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176_1973 AT

176. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Saxen und Baumgartenberg

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 176. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Saxen und Baumgartenberg

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet

Der Straßenverlauf der B 3 Donau Straße wird

im Bereich der Gemeinden Saxen und Baumgartenberg

wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

im Anschluß an das bereits ausgebaute Baulos

„Wetzeisdorf" bei km 48,310, führt sodann in

gestreckter Linienführung unter teilweiser Benützung

bzw. Überschneidung der alten Trasse südlich

der Ortschaft Saxen bzw. nördlich der Ortschaft

Baumgartenberg und bindet bei km 53,970

(alt km 56,150) in die bestehende Trasse ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse

aus den beim Bundesministerium für Bauten und

Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung

und bei den Gemeinden Saxen und

Baumgartenberg aufliegenden Planunterlagen

(Katastermaßstab: 1 : 2880) zu ersehen.

§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführten

Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes

sind den aufliegenden Planunterlagen

zu entnehmen.

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