176. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 3 Donau Straße im Bereich der Gemeinden Saxen und Baumgartenberg
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, wird verordnet
Der Straßenverlauf der B 3 Donau Straße wird
im Bereich der Gemeinden Saxen und Baumgartenberg
wie folgt bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
im Anschluß an das bereits ausgebaute Baulos
„Wetzeisdorf" bei km 48,310, führt sodann in
gestreckter Linienführung unter teilweiser Benützung
bzw. Überschneidung der alten Trasse südlich
der Ortschaft Saxen bzw. nördlich der Ortschaft
Baumgartenberg und bindet bei km 53,970
(alt km 56,150) in die bestehende Trasse ein.
Im einzelnen ist der Verlauf der Straßentrasse
aus den beim Bundesministerium für Bauten und
Technik, beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung
und bei den Gemeinden Saxen und
Baumgartenberg aufliegenden Planunterlagen
(Katastermaßstab: 1 : 2880) zu ersehen.
§ 15 BStG 1971 findet auf die vorangeführten
Straßenteile Anwendung. Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes
sind den aufliegenden Planunterlagen
zu entnehmen.