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176_1970 AT

176. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 176. Bundesgesetz: Neuerliche Änderung des Lebensmittelbewirtschaftungsgesetzes 1952

Der Nationalrat hat beschlossen

Artikel I

(Verfassungsbestimmung)

Die Erlassung und Aufhebung von Vorschriften,

wie sie im Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz

1952, BGBl. Nr. 183, in der Fassung der

Bundesgesetze BGBl. Nr. 250/1956, BGBl.

Nr. 78/1963 und BGBl. Nr. 447/1968 sowie des

Artikels II des vorliegenden Bundesgesetzes enthalten

sind, sowie die Vollziehung dieser Vorschriften

sind für die Zeit vom Wirksamkeitsbeginn

dieses Bundesgesetzes bis zum 31. Dezember

1970 auch in den Belangen Bundessache,

hinsichtlich derer das Bundes-Verfassungsgesetz

in der Fassung von 1929 etwas anderes vorsieht.

Artikel II

Das Lebensmittelbewirtschaftungsgesetz 1952

wird geändert wie folgt

§ 13 Abs. 1 hat zu lauten

„(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit Ablauf des

31. Dezember 1970 außer Kraft."

Artikel III

Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes, das

am 1. Juli 1970 in Kraft tritt, sind hinsichtlich

des Artikels I die Bundesregierung und hinsichtlich

des Artikels II der Bundesminister für Land-

und Forstwirtschaft betraut.

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