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175_1996 AT

175. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Marchtrenk

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 175. Verordnung: Errichtung einer Notarstelle in Marchtrenk

Auf Grund des § 9 der Notariatsordnung vom 25. Juli 1871, RGBl. Nr. 75, wird verordnet

Im Sprengel des Landesgerichtes Wels wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1997 eine weitere

Notarstelle mit dem Amtssitz in Marchtrenk errichtet.

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