175_1993
AT
175. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 175. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten
1993_175_0 175. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Abkommens über die Gleichwertigkeit der Studienzeiten an den Universitäten
Originalquelle öffnen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee auf seiner 484. Tagung der Ministerdelegierten des Europarats die ausdrückliche Erklärung der Slowakei und der Tschechischen Republik, sich an das Europäische Abkommen über die Gleichwenigkeit der Studienzeiten an den UniversitätenKundgemacht in BGBl. Nr. 231/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 704/1992., dem die Tschechoslowakei als Vertragspartei angehörte, gebunden zu erachten, zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß die Slowakei und die Tschechische Republik rückwirkend mit 1. Jänner 1993 Vertragsparteien dieses Abkommens sind.