Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
175_1987 AT

175. Kundmachung: Aufhebung des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 175. Kundmachung: Aufhebung des § 1 Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5, 6 und 7 B-VG und

gemäß §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 10. März 1987, G 31/87-6, G 68/87-6,

dem Bundeskanzler zugestellt am 9. April 1987, § 1

Abs. 2 des Grunderwerbsteuergesetzes 1955, BGBl.

Nr. 140, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des

30. November 1987 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

(4) Die aufgehobene Bestimmung ist auch in

jenen Rechtssachen nicht mehr anzuwenden, in

denen am 27. Jänner 1987 ein Berufungsverfahren

anhängig war oder vor dem 10. März 1987

Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingebracht

wurde.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →