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175_1982 AT

175. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im Bundesbereich

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 175. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im Bundesbereich

Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes,

BGBl. Nr. 565/1978, wird mit Zustimmung des

Hauptausschusses des Nationalrates verordnet

Die Verordnung der Bundesregierung vom

11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 572, über die

Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im

Bundesbereich wird wie folgt geändert

1. Im § 1 Z 19 hat an die Stelle des Punktes ein

Strichpunkt zu treten. Danach ist die folgende Z 20

anzufügen

„20. die Österreichische Staatsdruckerei, soweit

sich ihre Tätigkeit nicht auf die Betriebskrankenkasse

bezieht."

2. § 2 Abs. 1 Z 5 hat zu entfallen. Die Z 6 ist als

Z 5 zu bezeichnen.

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