175_1982
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175. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im Bundesbereich
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 175. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im Bundesbereich
1982_175_0 175. Verordnung: Änderung der Verordnung der Bundesregierung über die Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im Bundesbereich
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Auf Grund des § 4 Abs. 2 des Datenschutzgesetzes,
BGBl. Nr. 565/1978, wird mit Zustimmung des
Hauptausschusses des Nationalrates verordnet
Die Verordnung der Bundesregierung vom
11. Dezember 1979, BGBl. Nr. 572, über die
Anwendung des Art. 2 des Datenschutzgesetzes im
Bundesbereich wird wie folgt geändert
1. Im § 1 Z 19 hat an die Stelle des Punktes ein
Strichpunkt zu treten. Danach ist die folgende Z 20
anzufügen
„20. die Österreichische Staatsdruckerei, soweit
sich ihre Tätigkeit nicht auf die Betriebskrankenkasse
bezieht."
2. § 2 Abs. 1 Z 5 hat zu entfallen. Die Z 6 ist als
Z 5 zu bezeichnen.