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175_1972 AT

175. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen, Wappen und amtliche Punzierungszeichen Maltas

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 175. Kundmachung: Staatliche Hoheitszeichen, Wappen und amtliche Punzierungszeichen Maltas

Auf Grund des § 6 Abs. 2 Markenschutzgesetz

1970, BGBl. Nr. 260, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

kundgemacht, daß § 6 Abs. 1 des

Markenschutzgesetzes 1970 auf staatliche Hoheitszeichen,

Wappen und amtliche Punzierungszeichen

Maltas, deren Darstellungen im Markenregister

des Österreichischen Patentamtes für jedermann

zur Einsicht aufliegen, Anwendung findet.

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