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175_1965 AT

175. Bundesgesetz: 12. Budgetüberschreitungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 175. Bundesgesetz: 12. Budgetüberschreitungsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Zur Durchführung betriebsnotwendiger Maßnahmen werden Überschreitungen folgender

Ausgabenansätze des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1965, BGBL Nr. 1, genehmigt

§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Mehreinnahmen und Ausgabenrückstellungen

wie folgt sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister

für Finanzen betraut.

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