175_1965
AT
175. Bundesgesetz: 12. Budgetüberschreitungsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 175. Bundesgesetz: 12. Budgetüberschreitungsgesetz
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Zur Durchführung betriebsnotwendiger Maßnahmen werden Überschreitungen folgender
Ausgabenansätze des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1965, BGBL Nr. 1, genehmigt
§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Mehreinnahmen und Ausgabenrückstellungen
wie folgt sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten
Organe zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister
für Finanzen betraut.