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175_1952 AT

175. Kundmachung: Berichtigung eines Druckfehlers im Bundesgesetzblatt.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 175. Kundmachung: Berichtigung eines Druckfehlers im Bundesgesetzblatt.

Auf Grund des § 2 Abs. 4 des Bundesgesetzes

vom 7. Dezember 1920, BGBl. Nr. 33, über das

Bundesgesetzblatt, in der derzeit geltenden

Fassung wird kundgemacht

Im Bundesgesetz vom 27. Mai 1952, BGBl.

Nr. 106, womit das Wohnhaus-Wiederaufbaugesetz

geändert und die Wohnhaus-Wiederaufbaugesetznovelle

1950 ergänzt werden (Wohnhaus-

Wiederaufbaugesetznovelle 1952), hat es zu

lauten

Im Art. II. 18 statt „die in den Abs. 7 bis 11

des § 1 enthaltenen" richtig „die in den Abs. 7

bis 11 des § 15 enthaltenen".

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