174_1965
AT
174. Bundesgesetz: 11. Budgetüberschreitungsgesetz
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 174. Bundesgesetz: 11. Budgetüberschreitungsgesetz
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Aus Anlaß der dauernden Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten werden Überschreitungen
folgender Ausgabenansätze des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1965, BGBl. Nr. 1,
genehmigt
§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Ausgabenersparungen und Mehreinnahmen
wie folgt sicherzustellen
§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten
Organe zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister
für Finanzen betraut.