Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
174_1965 AT

174. Bundesgesetz: 11. Budgetüberschreitungsgesetz

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 174. Bundesgesetz: 11. Budgetüberschreitungsgesetz

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Aus Anlaß der dauernden Erledigung der Stelle des Bundespräsidenten werden Überschreitungen

folgender Ausgabenansätze des Bundesfinanzgesetzes für das Jahr 1965, BGBl. Nr. 1,

genehmigt

§ 2. Die Bedeckung dieser Überschreitungen ist durch Ausgabenersparungen und Mehreinnahmen

wie folgt sicherzustellen

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist unbeschadet der Befugnis der obersten

Organe zum Vollzug der einzelnen Ausgaben innerhalb ihres Teilvoranschlages der Bundesminister

für Finanzen betraut.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →