174_1958
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174. Kundmachung: Aufhebung der Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 174. Kundmachung: Aufhebung der Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof.
1958_174_0 174. Kundmachung: Aufhebung der Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und den
§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes
1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht
(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis
vom 21. Juni 1958, Zl. G 28/58, V 7/58,
die Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung
als verfassungswidrig aufgehoben.
(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung
in Kraft.
(3) Frühere gesetzliche Vorschriften treten
nicht wieder in Kraft.