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174_1958 AT

174. Kundmachung: Aufhebung der Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 174. Kundmachung: Aufhebung der Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und den

§§ 64 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit dem Erkenntnis

vom 21. Juni 1958, Zl. G 28/58, V 7/58,

die Absätze 1 und 2 des § 24 der Gewerbeordnung

als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt am Tage der Kundmachung

in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Vorschriften treten

nicht wieder in Kraft.

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