173_1993
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173. Kundmachung: Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 173. Kundmachung: Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
1993_173_0 173. Kundmachung: Geltungsbereich der Europäischen Konvention über die Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee auf seiner 484. Tagung der Ministerdelegierten des Europarats die ausdrückliche Erklärung der Slowakei und der Tschechischen Republik, sich an die Europäische Konvention über die Gleichwertigkeit der ReifezeugnisseKundgemacht in BGBl. Nr. 44/1957, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 702/1992., dem die Tschechoslowakei als Vertragspartei angehörte, gebunden zu erachten, zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß die Slowakei und die Tschechische Republik rückwirkend mit 1. Jänner 1993 Vertragsparteien dieser Konvention sind.