173_1991
AT
173. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 173. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
1991_173_0 173. Bundesgesetz: Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds
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Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. (1) Die Quote der Republik Österreich beim
Internationalen Währungsfonds wird um 412,7 Millionen
Sonderziehungsrechte auf 1188,3 Millionen
Sonderziehungsrechte erhöht.
(2) Der Betrag für die Erhöhung der österreichischen
Quote ist von der Oesterreichischen Nationalbank
zu leisten.
§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist der Bundesminister für Finanzen betraut.