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173_1987 AT

173. Kundmachung: Aufhebung des § 110 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

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BGBlPdf 173. Kundmachung: Aufhebung des § 110 Abs. 1 lit. b und Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 140 Abs. 5 und 6 B-VG und gemäß

§ 64 Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 5. März 1987, G 174/86-8, dem Bundeskanzler

zugestellt am 9. April 1987, § 110 Abs. 1

lit. b und Abs. 2 des Kraftfahrgesetzes 1967, BGBl.

Nr. 267, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 29. Feber

1988 in Kraft.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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