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173_1978 AT

173. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg im Lammertal

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 173. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg im Lammertal

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung

des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird

verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 166

Paß Gschütt Straße wird im Bereich der

Gemeinde Annaberg im Lammertal wie folgt

bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt

bei km 1,500, korrigiert den bestehenden

Straßenverlauf durch Ausschaltung des vorhandenen

Bogens und endet bei km 2,000.

Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der

beim Bundesministerium für Bauten und Technik,

beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie

bei der Gemeinde Annaberg im Lammertal aufliegenden

Planunterlage (Planzeichen 2654-4;

Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.

Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind

der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.

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