173. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 166 Paß Gschütt Straße im Bereich der Gemeinde Annaberg im Lammertal
Gesetzestext (1 Artikel)
Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes
1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung
des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 239/1975 wird
verordnet
Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 166
Paß Gschütt Straße wird im Bereich der
Gemeinde Annaberg im Lammertal wie folgt
bestimmt
Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt
bei km 1,500, korrigiert den bestehenden
Straßenverlauf durch Ausschaltung des vorhandenen
Bogens und endet bei km 2,000.
Im einzelnen ist der Straßenverlauf aus der
beim Bundesministerium für Bauten und Technik,
beim Amt der Salzburger Landesregierung sowie
bei der Gemeinde Annaberg im Lammertal aufliegenden
Planunterlage (Planzeichen 2654-4;
Maßstab 1 : 2000) zu ersehen.
§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den
vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung.
Die Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind
der aufliegenden Planunterlage zu entnehmen.