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173_1952 AT

173. Verordnung: Befreiung von Waren von der Genehmigungspflicht nach dem AHVG.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 173. Verordnung: Befreiung von Waren von der Genehmigungspflicht nach dem AHVG.

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes

vom 4. April 1951, BGBl. Nr. 105, über die

Regelung des Warenverkehres mit dem Auslande,

in der Fassung der Novelle zu diesem

Bundesgesetz vom 27. Mai 1952, BGBl. Nr. 113,

wird verordnet

Artikel 1.

Für die Ausfuhr der in der Anlage angeführten

Waren ist eine Genehmigung gemäß

§ 2 Abs. 1 des AHVG. nicht erforderlich.

Artikel 2.

Diese Verordnung tritt mit dem 15. September

1952 in Kraft.

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