172_1993
AT
172. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 172. Kundmachung: Geltungsbereich des Europäischen Kulturabkommens
Nach Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats hat das Ministerkomitee auf seiner 484. Tagung der Ministerdelegierten des Europarats die ausdrückliche Erklärung der Slowakei und der Tschechischen Republik, sich an das Europäische KulturabkommenKundgemacht in BGBl. Nr. 80/1958, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 705/1992., dem die Tschechoslowakei als Vertragspartei angehörte, gebunden zu erachten, zur Kenntnis genommen und beschlossen, daß die Slowakei und die Tschechische Republik rückwirkend mit 1. Jänner 1993 Vertragsparteien dieses Abkommens sind.