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172_1985 AT

172. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Walchsee

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 172. Verordnung: Bestimmung des Straßenverlaufes der B 172 Walchsee Straße im Bereich der Gemeinde Walchsee

Auf Grund des § 4 Abs. 1 des Bundesstraßengesetzes

1971, BGBl. Nr. 286, in der Fassung des

Bundesgesetzes BGBl. Nr. 63/1983 wird verordnet

Der Straßenverlauf eines Abschnittes der B 172

Walchsee Straße wird im Bereich der Gemeinde

Walchsee wie folgt bestimmt

Die neu herzustellende Straßentrasse beginnt bei

km 12,136, überbrückt in der Folge den Ramsbach

70 m bachabwärts der bestehenden Brücke und bindet

bei km 12,545 wieder in den Bestand ein.

Im einzelnen ist der Verlauf der neu herzustellenden

Straßentrasse aus den beim Bundesministerium

für Bauten und Technik, beim Amt der Tiroler

Landesregierung sowie bei der Gemeinde

Walchsee aufliegenden Planunterlagen (Plan

Nr. 1658/1 im Maßstab 1 : 1000) zu ersehen.

§ 15 Bundesstraßengesetz 1971 findet auf den

vorangeführten Straßenabschnitt Anwendung. Die

Grenzen des Bundesstraßenbaugebietes sind den

aufliegenden Planunterlagen zu entnehmen.

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