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172_1968 AT

172. Kundmachung: Aufhebung des § 183 Abs. 2 des Zollgesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 172. Kundmachung: Aufhebung des § 183 Abs. 2 des Zollgesetzes 1955 durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Artikel 140 Abs. 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und

gemäß den §§ 64 Abs. 2 und 65 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird

kundgemacht

(1) Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 22. März 1968, G 31/67, V 41/67-

10, den § 183 Abs. 2 des Zollgesetzes 1955, BGBl.

Nr. 129, als verfassungswidrig aufgehoben.

(2) Die Aufhebung wird mit dem Ablauf des

28. Feber 1969 wirksam.

(3) Frühere gesetzliche Bestimmungen treten

nicht wieder in Kraft.

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