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172_1954 AT

172. Bundesgesetz: Kleinrentnergesetznovelle 1954.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 172. Bundesgesetz: Kleinrentnergesetznovelle 1954.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Empfänger laufender Leistungen aus der

Kleinrentnerfürsorge nach dem Bundesgesetz vom

18. Juli 1929, BGBl. Nr. 251, erhalten zu dem

am 1. Oktober eines jeden Jahres fälligen Bezug

eine Sonderzahlung in der gleichen Höhe.

§ 2. Die Sonderzahlung nach § 1 ist erstmals

für das Jahr 1954 zu leisten.

§ 3. Die durch dieses Bundesgesetz entstehenden

Kosten trägt der Bund.

§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

betraut.

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