172_1954
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172. Bundesgesetz: Kleinrentnergesetznovelle 1954.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 172. Bundesgesetz: Kleinrentnergesetznovelle 1954.
Der Nationalrat hat beschlossen
§ 1. Empfänger laufender Leistungen aus der
Kleinrentnerfürsorge nach dem Bundesgesetz vom
18. Juli 1929, BGBl. Nr. 251, erhalten zu dem
am 1. Oktober eines jeden Jahres fälligen Bezug
eine Sonderzahlung in der gleichen Höhe.
§ 2. Die Sonderzahlung nach § 1 ist erstmals
für das Jahr 1954 zu leisten.
§ 3. Die durch dieses Bundesgesetz entstehenden
Kosten trägt der Bund.
§ 4. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes
ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung
betraut.