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172_1953 AT

172. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Postgebührenordnung 1951.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 172. Verordnung: Abänderung und Ergänzung der Postgebührenordnung 1951.

Auf Grund des § 23 des Postgesetzes (Ah. Patent

vom 5. November 1837, PGS. Nr. 47 aus

1838) und mit Zustimmung des Hauptausschusses

des Nationalrates (Gesetz vom 13. April 1920,

StGBl. Nr. 180) wird verordnet

Die Bestimmungen der Postgebührenordnung

1951 vom 1. August 1951, BGBl. Nr. 171, in

der Fassung der Verordnungen BGBl. Nr. 186/

1951, BGBl. Nr. 262/1951, und BGBl. Nr. 202/

1952 werden abgeändert und ergänzt, wie folgt

1. Der § 2 Z. 3 hat zu lauten

2. Der § 2 Z. 4 hat zu lauten

3. Der § 2 Z. 5 hat zu lauten

4. Der § 2 Z. 6 hat zu lauten

5. Der § 2 Z. 7 hat zu lauten

6. Der § 2 Z. 8 hat zu lauten

7. Im § 2 haben die Z. 9 und 10 zu entfallen.

Die Z. 11 bis 16 erhalten die Bezeichnung „9"

bis „14".

8. Im § 2 erhält die Z. 17 die Bezeichnung

„15" und hat zu lauten

9. Im § 3 ist nach Z. 21 einzufügen

„22. Einhebungsgebühr für die Einhebung von

Zeitungsbezugsgeldern (ZO. § 40) 25"

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