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171_2003 AT

171. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie über den landwirtschaftlichen Betrieb

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 171. Verordnung: Änderung der Verordnung zur Umsetzung des Integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems sowie über den landwirtschaftlichen Betrieb

Auf Grund der § 99 Abs. 1 Z 5, 6 und 15, § 101 und § 105 Marktordnungsgesetz 1985 (MOG),

BGBl. Nr. 210, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 108/2001, wird verordnet

Die Invekos-Umsetzungs-Verordnung, BGBl. II Nr. 180/2002, wird wie folgt geändert

Nach § 14 wird folgender § 14a samt Überschrift eingefügt

„Auszahlung bei Neuberechnung

§ 14a. Die AMA kann bei Neuberechnungen von der Gewährung einer Beihilfe absehen, wenn der

sich auf Grund der Neuberechnung ergebende Differenzbetrag je Beihilfeantrag und Maßnahme außer

Verhältnis zu den dabei entstehenden Kosten und dem Verwaltungsaufwand steht.“

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