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171_1994 AT

171. Kundmachung: Geltungsbereich der Anti-Doping-Konvention

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 171. Kundmachung: Geltungsbereich der Anti-Doping-Konvention

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- oder Beitrittsurkunden zur Anti-Doping-Konvention (BGBl. Nr. 451/1991, zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 94/1992, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. Nr. 713/ 1992) hinterlegt bzw. die Konvention ohne Vorbehalt der Ratifikation unterzeichnet

Staaten: Datum der Hinterlegung der Ratifikations-, Beitrittsurkunde bzw. Unterzeichnung.

Kroatien 27. Jänner 1993

Schweiz 5. November 1992

Slowakei 6. Mai 1993

Türkei 22. November 1993

Zypern 2. Februar 1994

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat das Vereinigte Königreich am 1. Oktober 1993 den Geltungsbereich der Konvention auf die Insel Man ausgedehnt.

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