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171_1990 AT

171. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 171. Verordnung: Änderung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung

Auf Grund des § 12 Abs. 1 des Arbeitsruhegesetzes,

BGBl. Nr. 144/1983, wird im Einvernehmen

mit dem Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten

die Anlage zur Verordnung des Bundesministers

für soziale Verwaltung betreffend Ausnahmen

von der Wochenend- und Feiertagsruhe,

BGBl. Nr. 149/1984, idF der Verordnungen BGBl.

Nr. 270/1984, 545/1985, 635/1986, 89/1988,

304/1988, 270/1989 und 31/1990 geändert wie

folgt

1. Abschnitt XIII Z 2 lautet

„2. Reisebüros

Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Betreuung

der am Ort anwesenden in- und ausländischen

Reisenden (Incoming-Geschäft), Abfertigung von

Reisenden, Reisebetreuung, jedoch nur im unbedingt

notwendigem Zeitausmaß, sowie Tätigkeiten

im Internationalen Zentrum Wien an jenen

Feiertagen, die nach den bei den internationalen

Organisationen geltenden Regelungen als Werktag

anzusehen sind."

2. Dem Abschnitt XVI wird folgende Z 19

angefügt

„19. Banken im Internationalen Zentrum Wien

Bankgeschäfte im Sinne des § 1 Abs. 2 des

Kreditwesengesetzes, BGBl. Nr. 63/1979, an jenen

Feiertagen, die nach den bei den internationalen

Organisationen geltenden Regelungen als Werktag

anzusehen sind."

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