171. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten
Gesetzestext (1 Artikel)
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der
Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten
ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum
Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung
und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich
geschützte Personen einschließlich Diplomaten
(BGBl. Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des
Geltungsbereiches BGBl. Nr. 413/1985) hinterlegt
Staaten
Datum der Hinterlegung
der Ratifikations- bzw.
Beitrittsurkunde
Italien 30. August 1985
Spanien 8. August 1985
Neuseeland 12. November 1985
(einschließlich Cook
Inseln und Niue)
Neuseeland hat anläßlich der Hinterlegung seiner
Beitrittsurkunde den folgenden Vorbehalt
erklärt
Die Regierung von Neuseeland behält sich das
Recht vor, die Bestimmungen dieses Übereinkommens
auf Tokelau bis zur Erlassung eines erforderlichen
Erfüllungsgesetzes durch die Gesetzgebung
von Tokelau nicht anzuwenden.