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171_1986 AT

171. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 171. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der

Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten

ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum

Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung

und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich

geschützte Personen einschließlich Diplomaten

(BGBl. Nr. 488/1977, letzte Kundmachung des

Geltungsbereiches BGBl. Nr. 413/1985) hinterlegt

Staaten

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw.

Beitrittsurkunde

Italien 30. August 1985

Spanien 8. August 1985

Neuseeland 12. November 1985

(einschließlich Cook

Inseln und Niue)

Neuseeland hat anläßlich der Hinterlegung seiner

Beitrittsurkunde den folgenden Vorbehalt

erklärt

Die Regierung von Neuseeland behält sich das

Recht vor, die Bestimmungen dieses Übereinkommens

auf Tokelau bis zur Erlassung eines erforderlichen

Erfüllungsgesetzes durch die Gesetzgebung

von Tokelau nicht anzuwenden.

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