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171_1969 AT

171. Verordnung: Unterricht in Schreiben und Kurzschrift

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 171. Verordnung: Unterricht in Schreiben und Kurzschrift

Auf Grund des Schulorganisationsgesetzes,

BGBl. Nr. 242/1962, in der Fassung der Bundesgesetze

BGBl. Nr. 243/1965 und BGBl. Nr. 173/

1966, insbesondere dessen § 6, wird verordnet

§ 1. Dem Unterricht in der lateinischen Schreibschrift

(Österreichischen Schulschrift) ist das in

der Anlage A wiedergegebene Schriftbild zugrunde

zu legen.

§ 2. Dem Unterricht in „Kurzschrift" bzw.

„Stenotypie" ist die in der Anlage B wiedergegebene

Systemurkunde der Deutschen Einheitskurzschrift

(Wiener Urkunde) nach Maßgabe der für

die einzelnen Schularten in Betracht kommenden

Lehrplanbestimmungen zugrunde zu legen.

§ 3. Diese Verordnung tritt am 1. September

1969 in Kraft.

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