171_1964
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171. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 171. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung.
1964_171_0 171. Verordnung: Neuerliche Abänderung der Verordnung über die Einbeziehung weiterer Gruppen von Personen in die Krankenversicherung.
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Auf Grund des § 75 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes,
BGBl. Nr. 189/1955, wird
verordnet
Artikel I.
Die Verordnung des Bundesministeriums für
soziale Verwaltung vom 16. Dezember 1959,
BGBl. Nr. 287, über die Einbeziehung weiterer
Gruppen von Personen in die Krankenversicherung
in der Fassung der Verordnung BGBl.
Nr. 40/1961, wird abgeändert wie folgt
Im § 5 Abs. 1 ist der Betrag von 35 S durch
den Betrag von 50 S zu ersetzen.
Artikel II.
Diese Verordnung tritt mit 1. August 1964
in Wirksamkeit.