170_1994
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170. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 170. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
1994_170_0 170. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken
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Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (BGBl. Nr. 144/1990) hinterlegt
Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde
Algerien 19. Dezember 1991
Mauritius 9. Dezember 1992
Niger 17. Februar 1993
Uruguay 16. September 1993
Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten
Staaten mit Wirksamkeit vom.
Dominica 3. November 1978
Slowakei 1. Jänner 1993
St. Lucia 22. Februar 1979
Tschechische Republik 1. Jänner 1993