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170_1994 AT

170. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 170. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der militärischen oder einer sonstigen feindseligen Nutzung umweltverändernder Techniken (BGBl. Nr. 144/1990) hinterlegt

Staaten: Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde

Algerien 19. Dezember 1991

Mauritius 9. Dezember 1992

Niger 17. Februar 1993

Uruguay 16. September 1993

Nachstehende Staaten haben erklärt, sich auch weiterhin an das Übereinkommen gebunden zu erachten

Staaten mit Wirksamkeit vom.

Dominica 3. November 1978

Slowakei 1. Jänner 1993

St. Lucia 22. Februar 1979

Tschechische Republik 1. Jänner 1993

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