170_1987
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170. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 170. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik
1987_170_0 170. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik
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Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes
1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung
der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.
Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister
für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,
daß das in der Anlage angeführte Emblem,
die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen
in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen
Büros für Informatik von der Registrierung nach
dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.