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170_1987 AT

170. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 170. Kundmachung: Emblem, Flagge, Bezeichnungen und Abkürzungen der Bezeichnungen des Zwischenstaatlichen Büros für Informatik

Auf Grund des § 4 Abs. 1 Z 1 lit. c des Markenschutzgesetzes

1970, BGBl. Nr. 260, in der Fassung

der Markenschutzgesetz-Novelle 1977, BGBl.

Nr. 350, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister

für Auswärtige Angelegenheiten kundgemacht,

daß das in der Anlage angeführte Emblem,

die Flagge, die Bezeichnungen und deren Abkürzungen

in vier Sprachen des Zwischenstaatlichen

Büros für Informatik von der Registrierung nach

dem Markenschutzgesetz ausgeschlossen sind.

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