Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
170_1976 AT

170. Kundmachung: Aufhebung eines Beschlusses der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 170. Kundmachung: Aufhebung eines Beschlusses der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60

des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl.

Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 23. März 1976, V 1/76-12, den Beschluß

der Verwaltungskommission des Milchwirtschaftsfonds

vom 27. Juni 1973 betreffend „Authentische

Auslegung des Beschlusses der Verwaltungskommission

des Milchwirtschaftsfonds über

das Neue Abrechnungssystem mit Molkereien

betreffend Abfertigungsrücklage", kundgemacht

in „Die österreichische Milchwirtschaft", Beilage

5 zu Heft 14/1973, als gesetzwidrig aufgehoben.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →