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16_1990 AT

16. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 16. Verordnung: Änderung der Verordnung über die Ermächtigung der Zollämter zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen in vereinfachter Form

Auf Grund des § 7 Abs. 2 und 3 des Außenhandelsgesetzes

1984, BGBl. Nr. 184, in der Fassung

der Bundesgesetze BGBl. Nr. 377/1988 und BGBl.

Nr. 257/1989 wird im Einvernehmen mit dem

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft und

dem Bundesminister für Finanzen verordnet

Artikel I

Die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche

Angelegenheiten vom 15. Oktober 1987,

BGBl. Nr. 630, über die Ermächtigung der Zollämter

zur Erteilung von Aus- und Einfuhrbewilligungen

in vereinfachter Form, zuletzt geändert mit

Verordnung BGBl. Nr. 623/1989, wird wie folgt

geändert

In der Anlage 3 (Warenliste für die Einfuhr)

lautet die Unternummer 1602 39

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 10. Jänner 1990 in

Kraft und verliert mit Ablauf des 31. Dezember

1990 ihre Wirksamkeit.

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