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16_1963 AT

16. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1961.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 16. Bundesgesetz: Genehmigung des Bundesrechnungsabschlusses für 1961.

Der Nationalrat hat beschlossen

Dem vom Rechnungshof dem Nationalrat vorgelegten

Bundesrechnungsabschluß der Republik

Österreich für das Verwaltungsjahr 1961 wird

die Genehmigung erteilt.

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