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16_1956 AT

16. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 16. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.

Folgende weitere Staaten sind bis 8. Dezember

1955 gemäß Artikel 4 des Protokolls, betreffend

das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen

über die Vereinheitlichung der Formeln von

starkwirkenden Arzneimitteln vom 20. Mai 1952

Vertragspartner dieses Protokolls geworden

Ägypten, Belgien, Bundesrepublik Deutschland,

Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,

Italien, Island, Luxemburg, Norwegen,

Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von

Großbritannien und Nordirland, Vereinigte

Staaten von Amerika.

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