16_1956
AT
16. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 16. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.
1956_16_0 16. Kundmachung: Beitritt weiterer Staaten zum Protokoll, betreffend das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen über die Vereinheitlichung der Formeln von starkwirkenden Arzneimitteln.
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Folgende weitere Staaten sind bis 8. Dezember
1955 gemäß Artikel 4 des Protokolls, betreffend
das Außerkrafttreten der Brüsseler Abkommen
über die Vereinheitlichung der Formeln von
starkwirkenden Arzneimitteln vom 20. Mai 1952
Vertragspartner dieses Protokolls geworden
Ägypten, Belgien, Bundesrepublik Deutschland,
Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland,
Italien, Island, Luxemburg, Norwegen,
Schweden, Spanien, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Vereinigte
Staaten von Amerika.