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16_1952 AT

16. Bundesgesetz: 4. Novelle zum Arbeitsinspektionsgesetz.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 16. Bundesgesetz: 4. Novelle zum Arbeitsinspektionsgesetz.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Im Bundesgesetz vom 3. Juli 1947, BGBl.

Nr. 194, über die Arbeitsinspektion (Arbeitsinspektionsgesetz

— ArbIG.), in der Fassung des

Bundesgesetzes vom 6. Dezember 1950, BGBl.

Nr. 24/1951, hat § 30 Abs. 1 zweiter Halbsatz zu

lauten: „spätestens treten diese Vorschriften jedoch

mit 31. Dezember 1952 außer Kraft".

§ 2. (1) Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner

1952 in Kraft.

(2) Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für soziale Verwaltung

betraut.

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