169_1979
AT
169. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Griechenland
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 169. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Griechenland
1979_169_0 169. Kundmachung: Ratifikation des Europäischen Übereinkommens zur Befreiung der von diplomatischen oder konsularischen Vertretern errichteten Urkunden von der Beglaubigung durch Griechenland
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Nach Mitteilung des Generalsekretärs des
Europarates hat Griechenland das Europäische
Übereinkommen zur Befreiung der von diplomatischen
oder konsularischen Vertretern errichteten
Urkunden von der Beglaubigung
(BGBl. Nr. 274/1973, letzte Kundmachung betreffend
den Geltungsbereich BGBl. Nr. 555/
1973) am 22. Feber 1979 ratifiziert.
Das Übereinkommen tritt gemäß seinem
Art. 6 am 23. Mai 1979 für Griechenland in
Kraft.