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169_1976 AT

169. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Arbeiterkammer-Wahlordnung durch den Verfassungsgerichtshof

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Kundmachung: Aufhebung einer Bestimmung der Arbeiterkammer-Wahlordnung durch den Verfassungsgerichtshof

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und gemäß

den §§ 60 Abs. 2 und 61 des Verfassungsgerichtshofgesetzes

1953, BGBl. Nr. 85, wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 22. März 1976, V 2/76-9 — dem Bundesminister

für soziale Verwaltung zugestellt am

25. März 1976 —, den § 51 Abs. 3 der Verordnung

des Bundesministers für soziale Verwaltung

vom 28. März 1969 über die Durchführung der

Wahl der Vollversammlung der einzelnen Kammern

für Arbeiter und Angestellte (Arbeiterkammer-

Wahlordnung), BGBl. Nr. 119/1969, als

gesetzwidrig aufgehoben.

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