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169_1970 AT

169. Protokoll betreffend die Abänderung des in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Protokoll betreffend die Abänderung des in Wien unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland

Nachdem das am 15. Jänner 1969 in Wien unterzeichnete Protokoll betreffend die Abänderung

des in Wien am 9. Jänner 1963 unterzeichneten Auslieferungsvertrages zwischen der

Republik Österreich und dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, welches

also lautet

Der Bundespräsident der Republik Österreich

und Ihre Majestät die Königin des Vereinigten

Königreiches von Großbritannien und Nordirland

und Ihrer anderen Reiche und Gebiete,

Haupt des Commonwealth (hier in der Folge als

„Ihre Britannische Majestät" bezeichnet),

Vom Wunsche geleitet, den Auslieferungsvertrag

zwischen der Republik Österreich und dem

Vereinigten Königreich von Großbritannien und

Nordirland, der am 9. Jänner 1963 von den

Hohen Vertragschließenden Parteien in Wien

unterzeichnet wurde (hier in der Folge als „der

Vertrag" bezeichnet), abzuändern,

Haben beschlossen, hierüber ein Protokoll zu

vereinbaren, und zu diesem Zweck zu ihren Bevollmächtigten

ernannt

Der Bundespräsident der Republik Österreich

für die Republik Österreich

Herrn Dr. Kurt W a 1 d h e i m,

Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten,

Herrn Dr. Hans Klecatsky,

Bundesminister für Justiz,

Ihre Britannische Majestät

für das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland

Seine Exzellenz Sir Anthony R u m b o 1 d

Bt., K.C.M.G., C.B.,

Ihrer Majestät außerordentlicher und bevollmächtigter

Botschafter in Wien,

die nach Austausch ihrer in guter und gehöriger

Form befundenen Vollmachten folgendes vereinbart

haben

Artikel 1

Artikel 2 des Vertrages wird abgeändert und

lautet nunmehr wie folgt

„Artikel 2

(1) Die Gebiete, auf welche dieser Vertrag anzuwenden

ist, sind einerseits

a) das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland (hier in der Folge als

„das Vereinigte Königreich" bezeichnet), die

Kanalinseln und die Insel Man;

b) jedes andere Gebiet, für dessen zwischenstaatliche

Beziehungen die Regierung Ihrer

Britannischen Majestät im Vereinigten Königreich

verantwortlich ist und auf welches die Anwendung

dieses Vertrages im Einvernehmen der

Hohen Vertragschließenden Parteien durch Notenwechsel

ausgedehnt wird;

und andererseits

die Republik Österreich.

(2) Abänderungen des gebietsmäßigen Anwendungsbereiches

dieses Vertrages können im gegenseitigen

Einvernehmen der Hohen Vertragschließenden

Parteien durch Notenwechsel erfolgen."

Artikel 2

Die Worte „und c" in Artikel 19 des Vertrages

entfallen.

Artikel 3

Dieses Protokoll ist zu ratifizieren. Es tritt am

gleichen Tag wie der Vertrag in Kraft und hat

die gleiche Geltungsdauer wie der Vertrag.

Zu Urkund dessen haben die oben genannten

Bevollmächtigten dieses Protokoll unterzeichnet

und mit ihren Siegeln versehen.

Geschehen in zweifacher Ausfertigung in Wien

am 15. Jänner 1969, in deutscher und

englischer Sprache, wobei beide Texte in gleicher

Weise authentisch sind.

Für den Bundespräsidenten der Republik

Österreich

Waldheim m. p.

H. Klecatsky m. p.

Für Ihre Britannische Majestät

Anthony Rumbold m. p.

die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten hat, erklärt der Bundespräsident

dieses Protokoll für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich die gewissenhafte

Erfüllung der darin enthaltenen Bestimmungen.

Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikationsurkunde vom Bundespräsidenten unterzeichnet,

vom Bundeskanzler, vom Bundesminister für Inneres, vom Bundesminister für Justiz

und vom Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel

der Republik Österreich versehen worden.

Geschehen zu Wien, am 3. September 1969

Der Bundespräsident

Jonas

Der Bundeskanzler

Klaus

Der Bundesminister für Inneres

Soronics

Der Bundesminister für Justiz

Klecatsky

Der Bundesminister für Auswärtige Angelegenheiten

Waldheim

Das vorliegende Protokoll tritt gemäß seinem Artikel 3 am gleichen Tag wie der Vertrag in

Kraft, das ist am 12. August 1970.

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