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169_1967 AT

169. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Kundmachung: Ausdehnung des Geltungsbereiches des Übereinkommens über das auf die Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende Recht

Das Vereinigte Königreich von Großbritannien

und Nordirland hat am 14. Juni 1966 beziehungsweise

am 23. März 1967 gemäß Art. 17 notifiziert,

daß das Übereinkommen über das auf die

Form letztwilliger Verfügungen anzuwendende

Recht, BGBl. Nr. 295/1962 (letzte Kundmachung

betreffend den Geltungsbereich BGBl. Nr. 62/

1966), mit dem in Art. 9 vorgesehenen Vorbehalt

auf St. Vincent beziehungsweise auf Swaziland

ausgedehnt wird.

Gemäß Art. 17 Abs. 3 ist das Übereinkommen

am 13. August 1966 für St. Vincent und

am 22. Mai 1967 für Swaziland in Kraft getreten.

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