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169_1961 AT

169. Bundesgesetz: Abänderung des Zolltarifgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Bundesgesetz: Abänderung des Zolltarifgesetzes.

Der Nationalrat hat beschlossen

§ 1. Der mit dem Zolltarifgesetz 1958, BGBl.

Nr. 74, erlassene Zolltarif wird nach Maßgabe

der einen Bestandteil dieses Bundesgesetzes bildenden)

Anlage abgeändert.

§ 2. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes

ist das Bundesministerium für Finanzen im Einvernehmen

mit den beteiligten Bundesministerien

betraut.

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