169_1956
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169. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und von Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß) durch den Verfassungsgerichtshof.
1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Gesetzestext (1 Artikel)
BGBlPdf 169. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und von Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß) durch den Verfassungsgerichtshof.
1956_169_0 169. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und von Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß) durch den Verfassungsgerichtshof.
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Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes
in der Fassung von 1929 und § 60
Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953
wird kundgemacht
Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis
vom 25. Juni 1956, Z. V 9/56-8, den
als Verordnung zu wertenden Erlaß des Bundesministeriums
für Handel und Wiederaufbau vom
19. Jänner 1956, Z. 181.234-V/31/56, Über die
Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von
Warenlieferungen in das Ausland und von
Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß)
zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben.