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169_1956 AT

169. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und von Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß) durch den Verfassungsgerichtshof.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
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Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Kundmachung: Aufhebung des Erlasses über die Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von Warenlieferungen in das Ausland und von Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß) durch den Verfassungsgerichtshof.

Gemäß Art. 139 Abs. 2 des Bundes-Verfassungsgesetzes

in der Fassung von 1929 und § 60

Abs. 2 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953

wird kundgemacht

Der Verfassungsgerichtshof hat mit Erkenntnis

vom 25. Juni 1956, Z. V 9/56-8, den

als Verordnung zu wertenden Erlaß des Bundesministeriums

für Handel und Wiederaufbau vom

19. Jänner 1956, Z. 181.234-V/31/56, Über die

Mitwirkung der Länder bei der Lenkung von

Warenlieferungen in das Ausland und von

Warenbezügen aus dem Ausland (Delegierungserlaß)

zur Gänze als gesetzwidrig aufgehoben.

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