Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
169_1953 AT

169. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11 Abs. 1 des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

1 Artikel / Bestimmungen · Österreich
Originalquelle öffnen Maschinenlesbares Markdown (.md)

Gesetzestext (1 Artikel)

BGBlPdf 169. Verordnung: Bestimmung des Zeitpunktes des Außerkrafttretens der Bestimmungen des § 11 Abs. 1 des 2. Verstaatlichungsgesetzes.

Auf Grund des § 11 Abs. 2 und des § 14 des

Bundesgesetzes vom 26. März 1947, BGBl.

Nr. 81, über die Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft

(2. Verstaatlichungsgesetz) sowie

des § 4 Abs. 1 Z. 2 lit. a, des § 5 Z. 2 und des

§ 6 Abs. 1 und 2 des Bundesgesetzes vom 16. Dezember

1949, BGBl. Nr. 24/1950, über die Auflösung

von Bundesministerien und die Neuordnung

des Wirkungsbereiches einiger Bundesministerien

wird verordnet

Die Bestimmungen des § 11 Abs. 1 des 2. Verstaatlichungsgesetzes

sind für die Tiroler Wasserkraftwerke

Aktiengesellschaft am 28. Oktober

1953 außer Kraft getreten.

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →